Section 3 Fees in social law matters
(1) In proceedings before the social courts, in which the [German] Court Fees Act (Gerichtskostengesetz – GKG) is not to be applied, capped sliding-scale fees shall be incurred.
In other proceedings, fees shall be calculated according to the value of the claim unless the client is one of the persons specified in section 183 of the Social Courts Law (Sozialgerichtsgesetz - SGG);
www.gesetze-im-internet.de§ 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
(1) In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren.
In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 des Sozialgerichtsgesetzes genannten Personen gehört;
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