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manūmissiō

1.

Freilassung eines Sklaven für treue Dienste, wie aus der Hand (manus) losgelassen; ursprünglich vor dem Prätor mit festen Formeln oder im Testament des Herrn als Wertminderung der Hinterlassenschaft für den Erben. Seit Kaiser Konstantin fand die Freilassung durch Erklärung vor einem Bischof statt. – Auch nach der Freilassung gab es Zugehörigkeitsgefühle: Bestattung im Grab der familia des Herrn.

2. Sen.

Erlass der Strafe, Verzeihung

manū-mīsī

Perf v. manumitto

Siehe auch: manū-mittō

manū-mittō <mittere, mīsī, missum> (manus) (einen Sklaven)

freilassen

Suessiōnēs <num> m

kelt. Völkerschaft in Gallia Belgica, später den Remern unterworfen, um Soissons

manū-mittō <mittere, mīsī, missum> (manus) (einen Sklaven)

freilassen

Vangionēs <num> m

zur Gruppe der Sueben gehörendes germ. Volk um Borbetomagus (j. Worms)

manubiālis <e> (manubiae) Suet.

Beute- [ pecunia ]

manuciolus <ī> m (manus) Petr.

Bündelchen

manubiārius <a, um> (manubiae) Plaut.

Beute-, Gewinn bringend [ amicus von dem ich Vorteil habe ]

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