petītiō <ōnis> f (peto)
1.
2. (in der Rede; vor Gericht)
3.
4.
5. JUR
-
Anspruch, Klage in Privat- o. Zivilsachen (dagegen accusatio: Klage in Kriminalsachen) [ pecuniae; hereditatis ]
-
integram petitionem relinquere Cic.
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