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pūblicātiō <ōnis> f (publico)

Einziehung, Beschlagnahme für die Staatskasse, Konfiskation [ bonorum ]

pūblicō <pūblicāre> (publicus)

1.

für den Staat beschlagnahmen, einziehen, konfiszieren [ pecuniam regiam; privata; regnum annektieren; Ptolomaeum das Vermögen des P.; aurarias ]

2. vor- u. nachkl.

zum öffentl. Gebrauch freigeben [ ambulationes; bibliothecas Graecas; circumiectas silvas in usum populi ]

3. vor- u. nachkl.

preisgeben [ corpus suum; pudicitiam ]

4. nachkl.

öffentl. zeigen, öffentl. hören lassen [ studia sua; virtutem; se öffentl. auftreten ]

5. nachkl.

öffentl. bekanntmachen, herausgeben, veröffentlichen [ epistulas; libellos ]

pūblica <ae> f (publicus) Sen.

öffentl. Dirne, Prostituierte

I . pūblicānus <ī> (publicus) SUBST m

Steuerpächter der Staatseinnahmen in den Provinzen: In der Republik beauftragte der Staat den meistbietenden Unternehmer (aus dem Ritterstand) zur Sicherung der Staatsfinanzen. Der p. zahlte an die Staatskasse im Voraus u. versuchte mit Gewinn die Provinzbevölkerung zur „Kasse zu bitten“. Finanzämter im modernen Sinn entstanden erst in der Kaiserzeit (über quaestores und procuratores.)

II . pūblicānus <a, um> (publicus) ADJ

des Steuerpächters, Steuerpächter- [ muliercula Staatspächtersdirne ]

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