Das Überprüfungsgremium ist befugt, die Vollstreckung der Entscheidungen einstweilig auszusetzen.
In besonderen Fällen und sofern weniger intensive Zwangsmaßnahmen ihren Zweck nicht erfüllen, dürfen die Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörige während des Rückkehrverfahrens in Haft nehmen, wenn Fluchtgefahr besteht oder der Drittstaatsangehörige die Vorbereitung der Rückkehr oder das Abschiebungsverfahren umgeht oder behindert.
Inhaftnahmen werden schriftlich von einer Verwaltungs- oder Justizbehörde angeordnet und sind regelmäßig zu überprüfen.
europa.euThe review body will have the power to temporarily suspend the enforcement of the decisions.
In specific cases, and when less coercive measures are not sufficient, Member States may detain a third-country national during the return procedure if s/he risks fleeing or avoids/obstructs the preparation of return or the removal process.
Detentions are ordered in writing by administrative or judicial authorities and must be reviewed regularly.
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