Grundgesetz
Nach Art 80 GG gibt die Legislative vor, in welchem Rahmen und in welchem Umfang Rechtsverordnungen erlassen werden dürfen ( Inhalt, Zweck und Ausmaß = Bestimmtheitsgrundsatz ).
In keinem Fall dürfen Rechtsverordnungen Gesetze ändern oder gleichberechtigt ergänzen.
staatsrecht.honikel.deBasic Law
According to Article 80 GG the legislation rules within which framework and to which extent statutory orders may issued ( contents, purpose and extent ).
In no case statutory orders may change or equally supplement laws.
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