Ist der Auftraggeber Verbraucher und ist keine Gebührenvereinbarung getroffen worden, betragen die Gebühren des Rechtsanwalts für die außergerichtliche Beratung und für die Erstattung von Gutachten ab dem 1.7.2006 maximal 250 Euro.
Die Erstberatungsgebühr ist auf maximal 190 Euro für das erste Beratungsgespräch mit einem Verbraucher gekappt.
Die außergerichtliche Vertretung richtet sich nach den Nrn. 2400 ff. VV RVG.
www.lawcom.de2 lawyer ’ s fee for extrajudicial advice and legal expertise must not exceed 250 Euro.
The fee for the provision of initial legal advice to a consumer must be no higher than 190 Euro.
Extrajudicial representation is regulated in number 2400 et seq.
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