die Bewährungs- oder Unterstellungszeit bis zu einem Höchstmaß von vier Jahren zu verlängern oder
den Jugendlichen vor Ablauf der Bewährungszeit erneut einem Bewährungshelfer zu unterstellen.
( 3 ) Leistungen, die der Jugendliche zur Erfüllung von Weisungen, Auflagen, Zusagen oder Anerbieten ( § 23 ) erbracht hat, werden nicht erstattet.
www.gesetze-im-internet.de2. to extend the suspension or supervision period to a maximum of four years, or
3. to place the youth under the supervision of a probation officer once more prior to expiry of the probation period.
( 3 ) No reimbursement shall be effected for services rendered by the youth in compliance with instructions, conditions, assurances or offers ( section 23 ).
www.gesetze-im-internet.deMöchtest du ein Wort, eine Phrase oder eine Übersetzung hinzufügen?
Sende uns gern einen neuen Eintrag.