Deutsch » Niederländisch

ˈhaf·ten [ˈhaftn̩] VERB intr

1. haften (kleben, heften):

haften
haften
haften
bei ihm haftet nichts ugs übtr
haften bleiben
haften bleiben übtr
haften bleiben übtr

2. haften (greifen):

haften

ˈhaf·ten·blei·ben, ˈhaf·ten blei·ben VERB intr

haftenbleiben → haften

Siehe auch: haften

Haft <Haft> [haft] SUBST f kein Pl

2. Haft (Haftstrafe):

ˈU-Haft SUBST nt ugs (Untersuchungshaft)

Einsprachige Beispiele (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Die glatte Fruchtwand haftet dem Samen nicht an.
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Die kletternden Arten haften sich mit ihren Luftwurzeln fest.
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Auf dem Bannzettel (der meistens an der Stirn des Toten haftet) steht für gewöhnlich der Name des Beschwörers sowie der auszuführende Befehl.
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Die Petalen haften dem dorsalen Sepal an, ihre Spitze ist nicht frei.
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Hier stellen sie kein Geld zur Verfügung (so genannte „Geldleihe“), sondern haften als Bürge mit ihrer Kreditwürdigkeit (so genannte „Kreditleihe“).
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Der Wirkstoff war zur Saatgutbeizung bei Mais verwendet worden, wobei das Beizmittel bei einigen Chargen nur unzureichend an den Samenkörnern haftete.
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Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, haftet der Grundstückseigentümer für die Entsorgung der wilden Müllkippe.
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An der Wand hafteten noch umfangreiche Reste von Wandmalereien.
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Für eigenes, freilich vermutetes Verschulden haftet, wer einen Verrichtungsgehilfen bestellt, der einem anderen einen Schaden verursacht.
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Sie verpfänden ihr Privatvermögen (haften also persönlich, daher die Bezeichnung) in bestimmter Höhe für bestimmte Risiken, z. B. einzelne Schiffe.
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"haften" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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