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līberō <līberāre> (liber²)

1.

befreien (v. Sklaven o. Eingesperrten, v. Fesseln u. Ä.), frei machen, -lassen [ servos; pullos caveā ]

2.

befreien, retten, frei machen (aus, von: ex; ab; bl. Abl) [ ex incommodis alqm pecuniā; patriam a tyranno; mundum ab omni erratione; rem publicam dominatu regio; alqm suspicione, aere alieno ]
von der Proskription und Austeilung ihrer Äcker

3.

von Abgaben befreien [ Byzantios ]

4. JUR

freisprechen, lossprechen (von etw.: Abl o. Gen) [ alqm supplicio; liberatum discedere freigesprochen; alqm voti jmd. seines Gelübdes entbinden ] im Pass. m. N. C. I.:
wird v. der Beschuldigung freigesprochen, …

5.

v. Verbauung der Aussicht befreien [ templa liberata ]

6. übtr

etw. aufheben [ obsidionem urbis ]

7. (fidem)

das Versprechen erfüllen

8. (promissa)

ungültig machen

9. (nomina)

Schulden regeln

libertō <libertāre> mlt.

die Freiheit schenken

līberālis <e> (liber²)

1.

die Freiheit betreffend, Freiheits- [ causa Prozess um Freiheitsrechte; nuptiae zwischen Freien ]

2. (eines freigeborenen Mannes würdig)

a.

edel, anständig, vornehm [ eruditio; studia; viaticum anständiges; fortuna anständiges Leben; mens; sumptus standesgemäß ]
von vornehmem Aussehen

b.

gütig [ responsum ]

c. (m. Gen)

freigebig [ pecuniae m. Geld ]

3. Tac.

reichlich [ epulae ]

līberātiō <ōnis> f (libero)

1.

Befreiung (von etw.: Gen) [ culpae ]

2.

Freispruch vor Gericht

līberātor <ōris> m (libero)

Befreier [ urbis ]

lībertīna <ae> f (libertinus) poet; nachkl.

die Freigelassene

dē-līberō <līberāre>

1.

erwägen, überlegen, beratschlagen, bedenken, sich besinnen (de; Akk; indir. Frages.)
Bedenkzeit

2.

sich entscheiden, beschließen, bestimmen (m. Infin; A. C. I.; alqd)

3.

um Rat fragen, befragen (bes. ein Orakel)

līberālitās <tātis> f (liberalis)

1.

edle Gesinnung, Güte, leutseliges Wesen

2.

Freigebigkeit

3. meton.

liberalitas nachkl.
Geschenk

Līberālia <ium> nt (Liber)

Fest des Liber u. der Libera am 17. März, an dem Frauen Opferkuchen anboten u. die jungen Männer die toga virilis empfingen

lībertus <ī> m (liber²)

Freigelassener (in Bezug auf seinen früheren Herrn) [ Fausti; tuus ]
auch „libertinus“ heißt der von seinem Herrn durch → manumissio freigelassene, vormalige Sklave. Freier Bürger konnte nach röm. Recht erst sein Sohn werden. So erinnerte der Dichter Horaz gerne an seinen gesellschaftlichen Aufstieg mit dem Hinweis auf seine Herkunft von einem Freigelassenen: „libertino patre natus“

lībertās <ātis> f (liber²)

1.

bürgerliche Freiheit des röm. Bürgers, wozu das Stimmrecht in den Komitien u. die Teilnahme am Laiengericht gehörten
den Sklaven die Freiheit versprechen
befreien
abstimmen lassen

2.

Freiheit eines Staates, republikanische Verfassung, Selbständigkeit, Autonomie, Unabhängigkeit
„Freiheit“ eines Staates = Unabhängigkeit von der Macht anderer Staaten, Staatssouveränität; „Freiheit“ des Bürgers = seine bürgerl. Freiheitsrechte: Stimmrecht bei Versammlungen u. beim Laiengericht. – In den Forderungen der französischen Revolution 1789: als „liberté“ bis heute demokratisches Merkmal. Aber für die Römer noch kein Begriff für die „Willensfreiheit“ der Philosophen.

3.

Freiheitsliebe [ innata; timefacta ]

4.

Ungebundenheit, Zügellosigkeit (in etw.: Gen) [ nimia; omnium rerum ]

5.

Erlaubnis [ loquendi ]

6.

Freimut, Unerschrockenheit [ ingenii ]

7. personif.

Göttin der Freiheit

I . lībertīnus <a, um> (libertus) ADJ

freigelassen

II . lībertīnus <ī> (libertus) SUBST m

der Freigelassene

Lībera <ae> f (Liber)

1.

= Proserpina als Schwester des Liber (= Bacchus)

2.

= Ariadne als Gemahlin des Bacchus

līber2 <era, erum>

1.

frei, ungehindert, unbeschränkt, zwanglos, selbstständig (v. Personen u. Sachen) [ aqua liberior das freier fließende Wasser = Meer; tempus; otia liberrima ganz geschäftsfrei; caelum freie Luft; mandata unbeschränkte Vollmacht; sententiae zwangfreie Abstimmung; liberā fide durch kein gegebenes Wort gebunden; fenus durch kein Gesetz eingeschränkter Wucherzins; res familiaris schuldenfrei; liber ab omni sumptu steuer-, abgabenfrei; aedes unbewohnt ]
etw. in seiner freien Gewalt haben
wird euch darin keine freie Wahl lassen
liberum est mihi (m. Infin, indir. Frages.)
es steht mir frei = es liegt in meiner Gewalt

2.

freimütig, offen, unbefangen [ animus; litterae; iudicium senatūs ]

3.

zügellos, ausschweifend, ausgelassen [ mores; convivium ]

4.

freiwillig

5.

frei von, ohne (ab alqo; a re u. re; alcis rei: v. etw.) [ patria a tyrannis; curā; fati des Schicksalsspruches entbunden; laborum ]
frei machend = von Sorgen befreiend

6.

freigeboren, unabhängig [ possessio; civitas; Achaiae populi m. republikanischer Verfassung ]
das Kleid eines Freien
die männliche Toga
liber Subst m
der Freie, Freigeborene
nicht für einen Freien halten

līberī, līberûm <ōrum> m (liber²) kein Sg

Kinder

ex-ūberō <ūberāre> (uber²)

1. (v. Gewässern)

reichlich hervorströmen, überströmen, Wellen hochtreiben

2.

reichlich vorhanden sein, sich reichlich zeigen; (ex) aus etw. hervorquellen
durch den Reichtum an Blättern ist reichlich Schatten vorhanden

3.

Überfluss haben (an etw.: Abl)

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