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Definitionen von „Reichspräsident“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der Re̱i̱chs·prä·si·dent

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Ein gesondertes Militärkabinett gab es nicht, so dass der Reichspräsident in militärischen Fragen auf das Reichswehrministerium angewiesen war.
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Allerdings bedurften alle Handlungen des Reichspräsidenten der Gegenzeichnung eines Reichsministers.
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Der Reichspräsident konnte den Reichstag auflösen, „jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlaß“ (Art. 25).
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Seine Richtlinienkompetenz sei sowohl durch den Reichspräsidenten als auch durch den Reichstag eingeengt worden.
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Der Reichspräsident hatte aber, politisch und teilweise staatsrechtlich, einen Anteil an dieser Kompetenz.
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Umgekehrt bedurften Anordnungen des Reichspräsidenten der Gegenzeichnung des Ministers.
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Allerdings wurde der Film kurze Zeit später auf Veranlassung der Reichsregierung und des Reichspräsidenten verboten.
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Ebenfalls eine Rolle spielte die Notverordnung des Reichspräsidenten, mit der die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf 30 begrenzt wurde.
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Der Reichstag hatte das Recht, den Reichspräsidenten vor dem Staatsgerichtshof anzuklagen wegen schuldhafter Verletzung der Verfassung oder eines Reichsgesetzes.
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Schließlich konnte der Reichspräsident einen Volksentscheid über ein vom Reichstag beschlossenes Gesetz anordnen.
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