Request for classification of dangerous goods and / or storage classification Ladies and Gentlemen, According to German regulations and according to the UN-recommendations on the transport of dangerous goods, BAM is the only authority in Germany to issue the required classification, and to assign a hazard division and compatibility group to explosives or articles with explosives.
Furthermore, the German explosives act ( Sprengstoffgesetz, SprengG ) requires an additional legal document with the assignment of a hazard division and compatibility group for the storage of explosives or articles with explosives within Germany ( the document is called:
www.bam.deAntrag auf Gefahrgutklassifizierung und / oder Lagergruppenzuordnung Sehr geehrte Damen und Herren Nach den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter ( GGVSEB, GGVSee, UN-Empfehlung ) ist die BAM als einzige Stelle in Deutschland benannt, die erforderliche Zuordnung von Gütern der Klasse 1 zu einer Unterklasse der Klasse 1 vorzunehmen.
Weiterhin sieht das Sprengstoffgesetz vor, dass beim Lagern von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff ( also auch Pyrotechnik ) eine amtliche Zuordnung der BAM zu einer Lagergruppe und Verträglichkeitsgruppe vorliegen muss.
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