Latein » Deutsch

līberātor <ōris> m (libero)

Befreier [ urbis ]

litterātūra <ae> f (littera)

2. Tac.

Alphabet [ Graeca ]

3. Sen.

Sprachunterricht

4. spätlat

a.

Sprachwissenschaft, Grammatik

b.

Brief

līberātiō <ōnis> f (libero)

1.

Befreiung (von etw.: Gen) [ culpae ]

2.

Freispruch vor Gericht

līberō <līberāre> (liber²)

1.

befreien (v. Sklaven o. Eingesperrten, v. Fesseln u. Ä.), frei machen, -lassen [ servos; pullos caveā ]

2.

befreien, retten, frei machen (aus, von: ex; ab; bl. Abl) [ ex incommodis alqm pecuniā; patriam a tyranno; mundum ab omni erratione; rem publicam dominatu regio; alqm suspicione, aere alieno ]
von der Proskription und Austeilung ihrer Äcker

3.

von Abgaben befreien [ Byzantios ]

4. JUR

freisprechen, lossprechen (von etw.: Abl o. Gen) [ alqm supplicio; liberatum discedere freigesprochen; alqm voti jmd. seines Gelübdes entbinden ] im Pass. m. N. C. I.:
wird v. der Beschuldigung freigesprochen, …

5.

v. Verbauung der Aussicht befreien [ templa liberata ]

6. übtr

etw. aufheben [ obsidionem urbis ]

7. (fidem)

das Versprechen erfüllen

8. (promissa)

ungültig machen

9. (nomina)

Schulden regeln

līberālitās <tātis> f (liberalis)

1.

edle Gesinnung, Güte, leutseliges Wesen

2.

Freigebigkeit

3. meton.

liberalitas nachkl.
Geschenk

lībertās <ātis> f (liber²)

1.

bürgerliche Freiheit des röm. Bürgers, wozu das Stimmrecht in den Komitien u. die Teilnahme am Laiengericht gehörten
den Sklaven die Freiheit versprechen
befreien
abstimmen lassen

2.

Freiheit eines Staates, republikanische Verfassung, Selbständigkeit, Autonomie, Unabhängigkeit
„Freiheit“ eines Staates = Unabhängigkeit von der Macht anderer Staaten, Staatssouveränität; „Freiheit“ des Bürgers = seine bürgerl. Freiheitsrechte: Stimmrecht bei Versammlungen u. beim Laiengericht. – In den Forderungen der französischen Revolution 1789: als „liberté“ bis heute demokratisches Merkmal. Aber für die Römer noch kein Begriff für die „Willensfreiheit“ der Philosophen.

3.

Freiheitsliebe [ innata; timefacta ]

4.

Ungebundenheit, Zügellosigkeit (in etw.: Gen) [ nimia; omnium rerum ]

5.

Erlaubnis [ loquendi ]

6.

Freimut, Unerschrockenheit [ ingenii ]

7. personif.

Göttin der Freiheit

lībertus <ī> m (liber²)

Freigelassener (in Bezug auf seinen früheren Herrn) [ Fausti; tuus ]
auch „libertinus“ heißt der von seinem Herrn durch → manumissio freigelassene, vormalige Sklave. Freier Bürger konnte nach röm. Recht erst sein Sohn werden. So erinnerte der Dichter Horaz gerne an seinen gesellschaftlichen Aufstieg mit dem Hinweis auf seine Herkunft von einem Freigelassenen: „libertino patre natus“

lībertīna <ae> f (libertinus) poet; nachkl.

die Freigelassene

libertō <libertāre> mlt.

die Freiheit schenken

lībrātus <a, um>

P. Adj. zu libro

in Schwung gebracht, schwungvoll

Siehe auch: lībrō

lībrō <lībrāre> (libra)

1.

im Gleichgewicht halten o. bewegen

2.

schwingen, schleudern [ telum; caestus; corpus in alas sich auf die Flügel schwingen; se per nubila fliegen ]

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