Latein » Deutsch

patrimōnium <ī> nt (pater)

1.

vom Vater ererbtes Vermögen, väterliches Erbgut
verbrauchen

3. mlt.

Grundbesitz der röm. Kirche; Kirchenstaat

patrīmus <a, um> (pater)

dessen Vater noch lebt

patrītus <a, um> (pater)

väterlich, vom Vater ererbt

patrīnus <ī> m, patrīna <ae> f (pater)

Taufpate, Firmpate
Taufpatin, Firmpatin

I . patricius <a, um> (pater) ADJ

patrizisch, adlig [ gens; puer; sanguis; magistratus das Konsulat ]

II . patricius <ī> (pater) SUBST m

1.

Patrizier
Adelsstand, Patriziat
durch Adoption aus dem Adelsstand in den plebejischen überwechseln

2. spätlat

hoher Ehrentitel

3. Wissenswertes

der Patrizier: Angehöriger des röm. Uradels – mit traditionellen Formen: kultische Eheschließung, feierliche Bestattung mit einem Leichenzug, in dem die Masken der Ahnen getragen wurden; ihre politischen Vorrechte erwarben im Laufe der Republik auch reiche → plebei. – In der Kaiserzeit nur noch ein Ehrentitel wie „Durchlaucht“. – Im Mittelalter Bezeichnung für die vornehmeren bürgerlichen Familien.

patrātor <ōris> m (patro) Tac.

Vollstrecker [ necis ]

patrōnus <ī> m (pater)

1.

Schutzherr, Schirmherr, Patron

a.

in der röm. Frühzeit der Adlige, der seine clientes (Halbfreien) vor Gericht vertrat; darüber hinaus bestand eine moralische Bindung (fides), die den Patron zum Beistand verpflichtete; der Halbfreie schuldete seinerseits Respekt und Dankbarkeit; diese rechtliche Beziehung löste sich später auf und führte in der Kaiserzeit zu einer nur sozialen und wirtschaftlichen Bindung des Armen an den frei gewählten vornehmen Bürger

b.

frei gewählter Beschützer, Vertreter v. Städten u. Provinzen [ agri Piceni ]

2.

gerichtl. Vertreter, Verteidiger vor Gericht, Anwalt

3. übtr

Verteidiger, Beschützer [ iustitiae; plebis; foederatorum ]

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