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pūblicō <pūblicāre> (publicus)

1.

für den Staat beschlagnahmen, einziehen, konfiszieren [ pecuniam regiam; privata; regnum annektieren; Ptolomaeum das Vermögen des P.; aurarias ]

2. vor- u. nachkl.

zum öffentl. Gebrauch freigeben [ ambulationes; bibliothecas Graecas; circumiectas silvas in usum populi ]

3. vor- u. nachkl.

preisgeben [ corpus suum; pudicitiam ]

4. nachkl.

öffentl. zeigen, öffentl. hören lassen [ studia sua; virtutem; se öffentl. auftreten ]

5. nachkl.

öffentl. bekanntmachen, herausgeben, veröffentlichen [ epistulas; libellos ]

pūblicātiō <ōnis> f (publico)

Einziehung, Beschlagnahme für die Staatskasse, Konfiskation [ bonorum ]

I . pūblicānus <ī> (publicus) SUBST m

Steuerpächter der Staatseinnahmen in den Provinzen: In der Republik beauftragte der Staat den meistbietenden Unternehmer (aus dem Ritterstand) zur Sicherung der Staatsfinanzen. Der p. zahlte an die Staatskasse im Voraus u. versuchte mit Gewinn die Provinzbevölkerung zur „Kasse zu bitten“. Finanzämter im modernen Sinn entstanden erst in der Kaiserzeit (über quaestores und procuratores.)

II . pūblicānus <a, um> (publicus) ADJ

des Steuerpächters, Steuerpächter- [ muliercula Staatspächtersdirne ]

pūblica <ae> f (publicus) Sen.

öffentl. Dirne, Prostituierte

pūblicē ADV (publicus)

1.

öffentlich, im Namen des Staates, von Staats wegen [ frumentum polliceri; egestatem habere in der Staatskasse; versuram facere Staatsanleihe machen ]

2.

im Interesse des Staates, für den Staat, amtlich [ litteras mittere ]

3.

auf Staatskosten [ efferri bestattet werden; statuam alci constituere ]

4.

allgemein, insgesamt [ exulatum ire ]

I . duplicārius <a, um> (duplex) ADJ

doppelte Ration, doppelten Sold erhaltend

II . duplicārius <ī> (duplex) SUBST m

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