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sanktioni̱e̱ren* [zaŋktsi̯o​ˈniːrən] VERB trans

1. sanktionieren geh (gutheißen):

aprobować [perf za‑]

3. sanktionieren (mit Sanktionen belegen):

Rationi̱e̱rung <‑, ‑en> SUBST f

Partitioni̱e̱rung <‑, ‑en> SUBST f COMPUT

Stationi̱e̱rung <‑, ‑en> SUBST f

Pensioni̱e̱rung <‑, ‑en> [pãzio​ˈniːrʊŋ, pɛnzio​ˈniːrʊŋ] SUBST f

Fusioni̱e̱rung <‑, ‑en> SUBST f WIRTSCH

Betonie̱rung <‑, ‑en> SUBST f

1. Betonierung (das Betonieren):

2. Betonierung (Betonschicht):

Entionisi̱e̱rung <‑, kein Pl > SUBST f CHEM

Desillusioni̱e̱rung <‑, ‑en> SUBST f

Zwạngspensionierung <‑, ‑en> SUBST f

Sani̱e̱rung <‑, ‑en> SUBST f

1. Sanierung MED (einer Wunde):

2. Sanierung WIRTSCH (des Budgets):

4. Sanierung (Umgestaltung: eines Systems):

5. Sanierung:

Zoni̱e̱rung <‑, ‑en> SUBST f

Kloni̱e̱rung <‑, ‑en> [klo​ˈniːrʊŋ] SUBST f BIO

Kommissioni̱e̱rung <‑, kein Pl > SUBST f HANDEL

Frü̱hpensionierung <‑, ‑en> SUBST f

Einsprachige Beispiele (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Es kam zur Cliquen-Bildung und zur Sanktionierung von Außenseitern.
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Kinder ab 10–12 Jahren lehnten diese Form der Sanktionierung allerdings ab.
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Es ist jedoch anzunehmen, dass eine positive Motivation zumindest im ambulanten Sektor effektiver als eine Sanktionierung ist.
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In der Praxis erscheint die Sanktionierung indes oftmals nicht zufriedenstellend.
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Die strafrechtliche Sanktionierung von Unternehmen erfolgt daneben ausschließlich über die Einziehung nach den §§ 73 ff.
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Für die Sanktionierung von Verstößen durch Vermittler gem.
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Sprachmanipulation erfolgt mit dem Ziel der Herstellung und Veränderung verbreiteter Einstellungen und Meinungen bis hin zur Sanktionierung eines von einer vorgegebenen Linie abweichenden (Sprach-)Verhaltens.
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Zur Streitschlichtung oder Sanktionierung von Regelverstößen kommt täglich das Lösungskomitee zusammen, welches aus einem Lehrer und vier Schülern besteht.
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Heute ist die zentrale Rechtsnorm im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zur Sanktionierung von Unternehmen § 30 OWiG.
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Behörden bedürfen bei der Durchsetzung ihrer Verwaltungsakte nicht der vorherigen Sanktionierung durch ein unabhängiges Gericht, sondern sie können kraft ihres Amtes ihre Forderungen selbständig durchsetzen.
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