Die Mitgliedstaaten können vor der Erhebung der Unterlassungsklage ein Konsultationsverfahren zwischen dem Urheber des Verstoßes und dem Kläger / der qualifizierten Einrichtung vorsehen, um eine Lösung auf Verhandlungsebene zu erreichen.
Wird die Einstellung des Verstoßes nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags auf Konsultation erreicht, so kann die Unterlassungsklage erhoben werden.
Die Mitgliedstaaten können den Anwendungsbereich der Unterlassungsklage erweitern.
europa.euBefore bringing an action for injunction, Member States may envisage a prior consultation procedure between the infringer and the plaintiff / qualified entity with a view to encouraging a negotiated solution.
If the infringement is not terminated within two weeks following receipt of the request for consultation, an action for injunction may be brought.
Member States may extend the scope of actions for injunctions.
europa.euWird die Einstellung des Verstoßes nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags auf Konsultation erreicht, so kann die Unterlassungsklage erhoben werden.
Die Mitgliedstaaten können den Anwendungsbereich der Unterlassungsklage erweitern.
Sie können ebenso sonstigen betroffenen Personen Rechte zur Klageerhebung einräumen.
europa.euIf the infringement is not terminated within two weeks following receipt of the request for consultation, an action for injunction may be brought.
Member States may extend the scope of actions for injunctions.
They may also extend the possibility of bringing action for injunctions to any other person concerned.
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