Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „kennen“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

kẹn·nen <kennst, kannte, hat gekannt> VERB mit OBJ

Getrenntschreibung → R 4.5, 4.6

kẹn·nen·ler·nen, kẹn·nen ler·nen <lernst kennen, lernte kennen, hat kennengelernt> VERB mit OBJ

Zusammenschreibung → R 4.6

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Er lernte eine Indonesierin kennen und rang mit der Verpflichtung zum Zölibat.
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Mit 17 Jahren kannte er bereits mehr als 300 Arten.
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Das deutsche Steuerrecht kennt zahlreiche Freibeträge, die teils aus sozialen Gründen eingeführt wurden, teils der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens dienen.
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Das Bankwesen kennt den Prämienbegriff in vielfältiger Form.
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Der ganze Hof ist in Aufruhr, sie aber schwört, den Vater nicht zu kennen.
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Schon als Kind lernte er das Theater des Vaters, Kanze-za, kennen.
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Man kennt sowohl Tänze im Zweiertakt, als auch im Dreiertakt.
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Während seiner Arbeit lernte er viele Ärzte und Historiker kennen.
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Die Schüler lernen die Prinzipien des Fliegens kennen und können unter anderem auch Strömungen sichtbar machen.
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Er verfügt über tiefgehende Kenntnisse in der Herstellung, kennt die unterschiedlichen Viehrassen und das besondere Klima der jeweiligen Produktionsstandorte.
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"kennen" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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