Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Kellerei“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die Kel·le·re̱i̱ <-, -en>

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Als Kellerei bezeichnet man einen Betrieb zur Herstellung, Lagerung, Abfüllung und zum Verkauf von alkoholischen Getränken, vor allem von Wein und Schaumwein, wie Sekt.
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Bereits 1704 wurde dies rückgängig gemacht und die Kellerei dem Vizedom wieder unterstellt.
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Private Kellereien betreiben zur Selbstvermarktung ihrer Produkte häufig nebenher eine Besenwirtschaft, Straußwirtschaft, einen Heurigen oder eine Weinstube, mittlerweile auch einen Online-Shop.
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Die Abtei richtete in der folgenden Zeit eine Kellerei ein und erwarb planmäßig weitere Besitzungen.
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Alle Gebäude der ehemaligen Kellerei befinden sich in Privatbesitz.
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Einzig Teile der Kellerei und ein Turm blieben erhalten.
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Daher wurde am 17. April 1925 die Kellerei Deutz & Geldermann in Breisach gegründet.
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Werden die gelesenen Trauben in erster Linie nicht selbst zu Wein verarbeitet, sondern an Kellereien verkauft, so spricht man von Weinbaubetrieben.
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Heute sind die etwa 40 Kellereien vollständig privatisiert.
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2009/2010 wurde die Kellerei einer zweijährigen Grundsanierung unterzogen.
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