Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „verbieten“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

I . ver·bi̱e̱·ten <verbietest, verbot, hat verboten> VERB mit OBJ

II . ver·bi̱e̱·ten <verbietest, verbot, hat verboten> VERB mit SICH

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Das Blutschutzgesetz verbot Eheschließungen zwischen Juden und „Deutschblütigen“.
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Wegen der Konkurrenz zu den französischen Manufakturen verbot der französische König im Jahr 1754 die weitere Porzellanherstellung.
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1936 wurde die niederländische Sprache in den Gottesdiensten der Altreformierten verboten.
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Die Hochschule wurde 1938 verboten, die Bibliothek wurde Opfer des Kunstraubs.
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Er ist als Kraftfahrstraße definiert, Fußgängern und Radfahrern ist die Passage somit verboten.
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1813 wurde den Totengräbern verboten, Schnaps an die Ausflügler zu verkaufen.
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Das Gesetz verbietet die rechtsextremistische Propaganda und die Gründung neofaschistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Organisationen.
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Nach Kriegsende wurde die Aufführung des Films von der alliierten Militärregierung verboten.
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Da das Werk aufgrund des Inhalts wiederholt gerichtlich verboten worden war, wies der die Bibliothek beaufsichtigende Protoscholar an, diese Abschrift zu vernichten.
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Infolge des Kulturkampfes wurde fünf Schwestern, die als Volksschullehrerinnen tätig waren, die pädagogische Tätigkeit durch den Staat verboten.
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"verbieten" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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