Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Ehrenschulden“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

Mi̱e̱t·schul·den pl

I . ver·schụl·den <verschuldest, verschuldete, hat verschuldet> VERB mit OBJ

II . ver·schụl·den <verschuldest, verschuldete, hat verschuldet> VERB mit SICH

das Ver·schụl·den <-s> kein Pl Schuld

ent·schụl·den <entschuldest, entschuldete, hat entschuldet> VERB mit OBJ

der E̱h·ren·sold <-(e)s>

ụm·schul·den VERB mit OBJ WIRTSCH

Ạlt·schul·den pl BANKW

zu̱1 PREP +Dat.

zu̱2 ADV

Getrenntschreibung → R 4.8

Getrennt- oder Zusammenschreibung → R 4.20

Ze̱i̱t·schul·den pl WIRTSCH

Da̱u̱·er·schul·den pl BANKW

Mạs·se·schul·den pl BANKW

Na̱ch·lass·schul·den pl

das Al·le̱i̱n·ver·schul·den

mịt·ver·schul·den VERB mit OBJ

das Mịt·ver·schul·den <-s>

schụl·den <schuldest, schuldete, hat geschuldet> VERB mit OBJ jd schuldet jdm etwas

Ak·ti̱v·schul·den pl

Lie·fe·rạn·ten·schul·den pl

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Daher müssen Wettschulden nicht bezahlt werden, im Volksmund werden sie deswegen oft „Ehrenschulden“ genannt, juristisch spricht man von einer Naturalobligation.
de.wikipedia.org
Die Kleidung des Selbstmörders wäre für ein Spielcasino angemessen gewesen und solche Ehrenschulden und möglicherweise damit verbundener finanzieller Ruin könnten ein nachvollziehbares Motiv gewesen sein.
de.wikipedia.org

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